FRAME IT SOCIAL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von FRAME IT SOCIAL

1. Geltungsbereich und B2B

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Sie gelten für Social Media Marketing, Influencer Marketing, Content Produktion und Social Media Strategie. Webseitenerstellung ist ausgeschlossen, sofern nicht vereinbart. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, außer FRAME IT SOCIAL stimmt ihnen schriftlich zu.

2. Vertragsarten

Content Produktion als Werkvertrag mit Abnahme. Social Media Management und Beratung als Dienstvertrag ohne Erfolgsschuld.

3. Vertragsschluss und Angebote

Verträge kommen schriftlich oder durch Bestätigung eines Angebots zustande, in Ausnahmefällen mündlich. Angebote sind 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum verbindlich. Nach Ablauf bedürfen Annahmen der erneuten Bestätigung durch FRAME IT SOCIAL.

4. Leistungsumfang und Nebenabreden

Verbindlich ist ausschließlich der Umfang aus Angebot und Leistungsbeschreibung. Erweiterungen und Änderungen nur nach schriftlicher Beauftragung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

5. Leistungsgrenzen und Erreichbarkeit

Keine Erfolgsgarantie. Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Plattformänderungen, Sperren oder Ausfälle. Erreichbarkeit Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr. Außerhalb bemüht sich FRAME IT SOCIAL ohne Garantie.

6. Change Requests

Anfragen telefonisch oder schriftlich. Kurzangebot in Textform. Freigabe in Textform. Abrechnung als Zusatzleistung. Neue Fristen werden bestätigt.

7. Korrekturen

Korrekturen sind nicht inkludiert. Ausnahme nur bei Verschulden von FRAME IT SOCIAL.

8. Termine, Mitwirkung, Stillstand

Der Kunde stellt rechtzeitig Freigaben, Materialien, Zugänge und einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Bleiben Mitwirkungen, Freigaben, Materialien oder Zugänge länger als 5 Werktage aus, ruhen die Arbeiten. Fristen verschieben sich um die Verzugsdauer zuzüglich 3 Werktagen. Stillstandstage können zum vereinbarten Tages oder Stundensatz abgerechnet werden.

9. Storno und Verschiebung von Drehs

Eine wetterbedingte Verschiebung bis 72 Stunden vor Termin ist einmal kostenfrei möglich. Bereits angefallene interne Aufwände sowie externe, nicht stornierbare Kosten trägt der Kunde. Stornierung im Übrigen. 14 bis 8 Tage vor Termin 25 Prozent. 7 bis 3 Tage 50 Prozent. 48 bis 24 Stunden 75 Prozent. Unter 24 Stunden oder No Show 100 Prozent. Externe Kosten kommen hinzu. Verschiebungen unter 72 Stunden gelten wie Storno. Bereits erbrachter interner Aufwand wie Konzeption, Redaktionsplan, Drehbuch, Treatments, Moodboards, Casting, Location Scouting, Disposition, Buchungen und reservierte Ressourcen wird unabhängig von der Stornostaffel voll nach vereinbartem Tages oder Stundensatz abgerechnet.

10. Abnahme

Lieferung digital. Abnahmefrist 14 Kalendertage. Fiktive Abnahme bei Nutzung oder Fristablauf ohne konkrete, schriftliche Mängelrüge.

11. Vergütung und Zahlplan

Retainer. 50 Prozent Anzahlung bei Vertragsbeginn. 50 Prozent nach Ablauf des ersten Leistungsmonats. Zusätzlich 50 Prozent Vorauszahlung für den folgenden Monat jeweils zum 1.
Produktion. Ein Drittel vor Produktionsbeginn. Ein Drittel nach Dreh. Ein Drittel nach Finalisierung. Lieferung produktiver Dateien erfolgt erst nach Ausgleich aller offenen Posten einschließlich zusätzlicher Leistungen, Change Requests und Fremdkosten. Zusatzleistungen werden nach vorheriger Textfreigabe gesondert berechnet.
Zahlungsziel 14 Tage netto. Mahnwesen richtet sich nach Gesetz.

12. Zahlungsverzug, Sperre, Eigentumsvorbehalt, Previews

Bis zur vollständigen Zahlung werden nur Previews mit Wasserzeichen bereitgestellt. Kein produktiver Einsatz und kein Download produktiver Dateien vor vollständiger Zahlung. Bei Verzug in Retainern ist FRAME IT SOCIAL zur Aussetzung laufender Leistungen berechtigt. Kein Anspruch auf fristgerechte Ausführung während Verzug. Bei Zahlungsverzug kann eine bereits erteilte Nutzungserlaubnis bis zur vollständigen Zahlung widerrufen werden.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

14. Reisekosten und Fremdkosten

Sofern nicht abweichend ausgewiesen. 0,40 Euro je Kilometer. Bahn zweite Klasse. Flug Economy. Hotel drei bis vier Sterne nach Verfügbarkeit. Externe Kosten und Mieten als durchlaufende Posten gegen Beleg.

15. Rechte Dritter, Lizenzen und Releases

Basic Stock Musik kann in Angeboten integriert sein. Premium Stock Video, Premium Stock Foto und Premium Musik nur gegen Aufpreis. Liefert der Kunde Materialien, stellt er FRAME IT SOCIAL von Ansprüchen Dritter frei. Beschafft FRAME IT SOCIAL Lizenzen, haftet FRAME IT SOCIAL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Model und Location Releases sowie behördliche Genehmigungen beschafft und archiviert der Kunde, außer ausdrücklich beauftragt. Markenrechte in Locations verantwortet der Kunde. Wird FRAME IT SOCIAL beauftragt, trägt FRAME IT SOCIAL Verantwortung im beauftragten Umfang.

16. Musikrechte und Plattformregeln

Einsatz grundsätzlich GEMA frei. GEMA pflichtige Nutzung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Kunden und auf dessen Kosten. Arbeiten erfolgen im Rahmen der Plattformregeln. Keine Haftung für Sperren oder Regeländerungen.

17. Nutzungsrechte

17.1 Standard. Der Kunde erhält einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsrechte ausschließlich in dem im Auftrag oder Angebot beschriebenen Umfang zu Medium, Zweck, Gebiet und Dauer. Ohne ausdrückliche Festlegung werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
17.2 Konkludente Einräumung. Ist der Nutzungszweck zwar nicht wörtlich festgelegt, aber aus dem Auftrag klar erkennbar, gilt ausschließlich der hierfür erforderliche, eng auszulegende Nutzungsumfang als eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.
17.3 Verbote. Sublicensing, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Nutzung in Paid Ads, TV, Kino, OOH oder in unternehmensfremden Kanälen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und gesonderter Vergütung zulässig.
17.4 Rechteübergang. Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.

18. Rohdaten und Archivierung

Rohdaten und Projektdateien werden nicht herausgegeben. Herausgabe nur gegen gesonderte Vereinbarung. Konditionen projektabhängig. Archivierung mindestens sechs Monate. Danach kann eine kostenpflichtige Archivierung vereinbart werden. Konditionen projektabhängig. Der Kunde erhält keine Sicherungen.

19. Influencer Vermittlung

Vertragspartner der Influencer ist der Kunde. FRAME IT SOCIAL vermittelt. Briefings und Freigaben werden schriftlich definiert. Kennzeichnungspflichten liegen beim Influencer und beim Kunden. Nutzungsrechte an Influencer Creatives für Ads sind nicht inkludiert und müssen separat vereinbart werden. Vergütung der Influencer sowie Budgets für Performance werden vom Kunden getragen.

20. Vertraulichkeit

Beidseitige Verschwiegenheit. Weitergabe an Subunternehmer nur unter NDA. Rückgabe oder Löschung vertraulicher Informationen nach Projektende.

21. Referenzrecht und Markenlizenz

Mit Unterzeichnung des Vertrags stimmt der Kunde zu, dass FRAME IT SOCIAL Name, Logo, Projekttitel und Arbeitsergebnisse nach Launch als Referenz auf Website, Social Media, in Präsentationen und Pitches nutzt. Der Kunde erteilt hierfür eine einfache, widerrufliche Lizenz an seinen Kennzeichenrechten. Vertrauliche Inhalte und interne Kennzahlen werden nicht veröffentlicht. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widersprechen. Eine gesonderte Freigabe ist nicht erforderlich.

22. Haftung

FRAME IT SOCIAL haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet FRAME IT SOCIAL dem Grunde nach. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

23. Höhere Gewalt und Plattformstörungen

Keine Haftung und keine Pflicht zur Leistung bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Streik sowie Ausfall von Plattformen oder Infrastruktur. Fristen verschieben sich um die Störungsdauer zuzüglich Anlauf.

24. Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Beginn der Verjährung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

25. Recht, Gerichtsstand, CISG, Sprache

Es gilt deutsches Recht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann ist. Vertragssprache ist Deutsch.

26. AGB Änderung

Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Leistungen. Der Kunde wird vorab informiert und kann binnen 4 Wochen widersprechen.

27. Definitionen und Textform

Textform im Sinne von § 126b BGB genügt. E Mail und messengerdokumentierte Freigaben sind ausreichend. Werktage sind Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage am Sitz von FRAME IT SOCIAL.

28. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.